Fortbildung zur rechtlichen Situation von Neu-EU-Bürger/innen aus Bulgarien und Rumänien für Multiplikator/innen
Beate Kessler
Fortbildung zur rechtlichen Situation von Neu-EU-Bürger/innen aus Bulgarien und Rumänien für Multiplikator/innen
Seit der EU-Osterweiterung im Jahre 2007 hat Duisburg eine anhaltende Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien zu verzeichnen. Die gesetzlichen Regelungen, die im Zusammenhang mit der Zuwanderung Anwendung finden, sind äußerst komplex und teilweise noch nicht abschließend juristisch geklärt. Dies trägt zu einer großen Verunsicherung der betroffenen Zugewanderten, aber auch zu Schwierigkeiten in der Beratung und der Arbeit mit Neu-EU -Bürger/innen bei.
Gemeinsam mit der Integrationsagentur des Internationale Initiative Hochfeld e.V. hat der EUROPE DIRECT EU-Bürgerservice der Stadt Duisburg am 12.01.2016 im Veranstaltungszentrum „Der Kleine Prinz“, Duisburg, eine zweite Multiplikator/innen Schulung zum Thema „Freizügigkeitsrecht, Unionsbürgerrechte sowie Zugang zum Arbeitsmarkt und soziale Rechte“ angeboten. Über den Verteiler des Arbeitskreises Neu-EU-Bürger wurden die Einladungen an die Interessenten/innen, Duisburger Institutionen, Vereine und Beratungsstellen verbreitet.
Das Referenten-Honorar wurde von Spenden der Unterstützer/innen des Internationale Initiative Hochfeld e. V. getragen. Dies ermöglichte eine kostenfreie Teilnahme an der Fortbildung.
Besonders Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen äußerten den Wunsch nach einer Fortsetzungsveranstaltung zum Thema. Im Dezember 2015 gab es neue Entscheidungen des Bundessozialgerichts zum Zugang zu Sozialleistungen, die für die Beratungspraxis von EU-Bürgern und –Bürgerinnen sehr wichtig sind. Auch die Themen Aufenthaltsrecht, Verlust des Rechts auf Freizügigkeit und Krankenversicherung sind sehr komplex, es entstehen häufig Unsicherheiten in der Beratung.
Die Fortbildung bestand aus einem Impulsreferat zu den Themen: das Freizügigkeitsrecht in der EU, Soziale Rechte (z.B. Zugang zum SGB II, SGB XII etc.), Krankenversicherung. Dazu kam der kollegiale Austausch untereinander zu Schwierigkeiten beim Zugang zu Sozialleistungen, zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur Überprüfung von Existenzmitteln durch die Ausländerbehörden, zum Krankenversicherungsschutz und weiteres.
Als Referent konnte Claudius Voigt von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unter-stützung Asylsuchender e.V. GGUA, Projekt Q, gewonnen werden.
In seinem Vortrag arbeitete Claudius Voigt immer wieder mit Fallbeispielen, die den komplizierten rechtlichen Hintergrund verdeutlichten. Die Teilnehmenden hatten viele Gelegenheiten, Fragen aus der Praxis zu stellen, zu denen der Referent immer eine passende Lösung anbot. In der Diskussion mit dem Referenten bemängelten die Teilnehmenden den Umgang der Behörden mit EU-Bürger/innen zum Beispiel bei der Antragsstellung auf Sozialleistungen. Die Multiplikatoren waren sehr empört, wie die Behörden die Barrieren aufbauen und mit der Antragsbearbeitung sich Zeit lassen. Der Referent erklärte die rechtlichen Ansprüche des Antragstellers und berief sich dabei auf die entsprechenden Paragraphen. In der Runde wurden u.a. die Fra-+gen zu den Ansprüchen auf Sozialleistungen der EU-Bürger/innen im Rentneralter gestellt.
Insgesamt 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Migrationsberatung, der Schulsozialarbeit, der Flüchtlingshilfe, der Schuldnerberatung, dem Kommunalen Integrationszentrum und den Integrationsagenturen nahmen daran teil. Sie bedankten sich bei den Veranstaltern und dem Referenten für die ausführlichen und praxisnahen Informationen.